§ 578 ABGB
Wenn aus dem Text des eigenhändig geschriebenen Testaments der letzte Willen des Erblassers erkennbar ist, liegt eine gültige letztwillige Verfügung vor.
OGH 15.3.2007, 8 Ob 10/07i
§ 578 ABGB
Wenn aus dem Text des eigenhändig geschriebenen Testaments der letzte Willen des Erblassers erkennbar ist, liegt eine gültige letztwillige Verfügung vor.
OGH 15.3.2007, 8 Ob 10/07i