§ 281 ABGB; § 49 AußStrG
Wenn sich die Bestellung eines familienfremden Sachwalters auf die Psyche des Betroffenen auswirkt, kann die Bestellung durch einen neuen Antrag rückgängig gemacht werden.
OGH 25.5.2006, 3 Ob 250/06w
§ 281 ABGB; § 49 AußStrG
Wenn sich die Bestellung eines familienfremden Sachwalters auf die Psyche des Betroffenen auswirkt, kann die Bestellung durch einen neuen Antrag rückgängig gemacht werden.
OGH 25.5.2006, 3 Ob 250/06w