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Unterhaltsvergleich vor dem Jugendwohlfahrtsträger 

FamilienrechtEF-Z 2006/72EF-Z 2006, 125 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Vor dem Jugendwohlfahrtsträger geschlossene Unterhaltsvereinbarungen entfalten die Rechtswirkungen eines gerichtlichen Vergleichs, erfordern aber auch die Bewilligung des Pflegschaftsgerichts.

Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB; § 214 ABGB

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