§ 140 ABGB
Der OGH nimmt zur Bestimmung der absoluten Leistungsgrenze im Rahmen der Geldunterhaltspflicht Stellung und hält in diesem Zusammenhang einen Betrag von 461,99 bei nicht alleiniger Tragung der Wohnungskosten für angemessen.
§ 140 ABGB
Der OGH nimmt zur Bestimmung der absoluten Leistungsgrenze im Rahmen der Geldunterhaltspflicht Stellung und hält in diesem Zusammenhang einen Betrag von 461,99 bei nicht alleiniger Tragung der Wohnungskosten für angemessen.