§ 140 ABGB
Die Ablehnung der Selbsterhaltungsfähigkeit eines Studenten und die Bejahung des Geldunterhaltsanspruchs kann von der Prüfung des Studienfortschritts und des Studienerfolgs abhängig gemacht werden.
OGH 29.05.2006, 6 Ob 122/06v
§ 140 ABGB
Die Ablehnung der Selbsterhaltungsfähigkeit eines Studenten und die Bejahung des Geldunterhaltsanspruchs kann von der Prüfung des Studienfortschritts und des Studienerfolgs abhängig gemacht werden.
OGH 29.05.2006, 6 Ob 122/06v