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Wann die Bezugnahme auf einen UVP unzulässig ist

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturBernhard Tonningerecolex 2024/349ecolex 2024, 612 - 613 Heft 7 v. 18.7.2024

1. Eine Werbung mit Preisgegenüberstellungen, insb mit sog "Statt"-Preisen, ist zwar grds zulässig, wenn sich aus dem Wortlaut und dem Gesamteindruck der Ankündigung deutlich ergibt, auf welche Preise jeweils zu Vergleichszwecken hingewiesen wird; dabei ist wegen der suggestiven Wirkung einer solchen Werbemethode ein strenger Maßstab anzulegen.

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