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Abgasskandal: Mögliche Haftung des Motorherstellers auch gegenüber Gebrauchtwagenkäufer

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2024/273ecolex 2024, 499 Heft 6 v. 25.6.2024

1. Eine deliktische Haftung aus der vom EuGH beurteilten Schutzgesetzverletzung wegen des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung trifft (nur) den Fahrzeughersteller, der Inhaber der EG-Typengenehmigung ist und die Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt hat.

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