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Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch an ungeeigneter Abgabestelle des Klägers

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/181ecolex 2024, 317 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Ändert eine Partei während eines Verf, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle, hat sie dies der Beh gem § 8 Abs 1 ZustG unverzüglich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist gem Abs 2 die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

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