Der Digital Services Act ersetzt die E-CommerceRL nicht restlos, sondern überlagert und ändert diese. Die E-CommerceRL bleibt daher neben dem DSA bestehen und ist damit auch weiterhin relevant, was insb auch für die Frage gilt, welcher EU-Mitgliedstaat außerhalb des Anwendungsbereichs des DSA zur Regulierung von "Internetdiensten" zuständig ist (sog Herkunftslandprinzip).
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