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Automatisierte Entscheidungsfindung nach Art 22 DSGVO bei bloß entscheidungsunterstützenden Systemen wie zB Scoring

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturMichael Kernecolex 2024/112ecolex 2024, 191 - 193 Heft 2 v. 14.2.2024

Art 22 Abs 1 DSGVO ist dahin auszulegen, dass eine "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" iSd Bestimmung vorliegt, wenn ein auf personenbezogene Daten zu einer Person gestützter Wahrscheinlichkeitswert in Bezug auf deren Fähigkeit zur Erfüllung künftiger Zahlungsverpflichtungen durch eine Wirtschaftsauskunftei automatisiert erstellt wird, sofern von diesem Wahrscheinlichkeitswert maßgeblich abhängt, ob ein Dritter, dem dieser Wahrscheinlichkeitswert übermittelt wird, ein Vertragsverhältnis mit dieser Person begründet, durchführt oder beendet.

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