Soziale Unverträglichkeit und erhebliche Minderleistungen rechtfertigen eine Kündigung, obwohl wesentliche Interessen des AN beeinträchtigt sind.
9 Ob A 29/23i
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Soziale Unverträglichkeit und erhebliche Minderleistungen rechtfertigen eine Kündigung, obwohl wesentliche Interessen des AN beeinträchtigt sind.
9 Ob A 29/23i
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