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Kein Rechtsmittel gegen Weisungen des Insolvenzgerichts an Treuhänder

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/481ecolex 2023, 767 - 768 Heft 9 v. 19.9.2023

1. Nach stRsp gilt bei der Erteilung einer Weisung in Ermangelung einer Sonderregelung grundsätzlich der Rechtsmittelausschluss des § 84 Abs 3 Satz 2 IO. Hiervon ist der Insolvenzverwalter, nicht hingegen der Schuldner ausgenommen.

2. Die Vorschrift des § 84 IO - und damit auch die eingeschränkte Anfechtbarkeit von erteilten Weisungen - gilt nach § 157b Abs 5 Satz 1 IO für Treuhänder entsprechend.

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