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Kein Gewährleistungsausschluss für ausdrücklich oder schlüssig zugesicherte Eigenschaften

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Stotterecolex 2023/344ecolex 2023, 572 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Ein umfassender Gewährleistungsverzicht erfasst verborgene Mängel und gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften, nicht hingegen das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften, da Verzichtserklärungen restriktiv auszulegen sind.

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