Der EuGH befasste sich im Rahmen zweier Vorabentscheidungsersuchen mit vier verschiedenen Vorlagefragen zur deutschen Umsetzung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Da die deutsche Organschaftsregelung der österreichischen weitestgehend gleicht, sind die Ausführungen auch für die österreichische Umsetzung von Bedeutung.
C-141/20