Der Sinn und Zweck einer Energiegemeinschaft führt zu einem regen Leistungsaustausch mit deren Mitgliedern. Bei KapGes kann dies mit Blick auf die Kapitalerhaltungsvorschriften zu Herausforderungen führen. Fraglich ist, inwiefern ein Fremd- oder Drittvergleich für die Beurteilung dieser Leistungsbeziehungen passend ist.
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