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Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Nutzungsvertrag über spanische Ferienwohnung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/599ecolex 2023, 947 - 948 Heft 11 v. 21.11.2023

1. Art 18 Abs 1 EuGVVO ist dahin auszulegen, dass der Ausdruck "anderer Vertragspartner" in dieser Bestimmung so zu verstehen ist, dass er ausschl die am streitigen Vertrag beteiligte natürliche oder juristische Person meint, nicht jedoch andere, an diesem Vertrag nicht beteiligte Personen, selbst wenn sie mit dieser Person verbunden sind.

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