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Kein Vorliegen eines Sachmangels wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte bei generellem Verweis auf die "geltenden ÖNORMEN"

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2023/580ecolex 2023, 932 - 933 Heft 11 v. 21.11.2023

1. Vor dem Hintergrund, dass eine CE-Kennzeichnung keine Aussage über die Qualität des Bauprodukts, sondern lediglich eine Leistungserklärung des Herstellers enthält, die verspricht, welchen Anforderungen das Produkt generell gerecht wird, kommt ein Mangel allein wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte nur dann in Betracht, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde.

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