Die rechtlich zulässige Ausgestaltung von Verträgen mit Verbrauchern stellt die Praxis regelmäßig vor Herausforderungen. Ein kürzlich in einem Verbandsklageverfahren ergangenes Urteil des OGH (4 Ob 235/22w) bringt in diesem Zusammenhang nun neue zu beachtende Voraussetzungen für Vertragsgestalter.
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