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Unzulässige Klauseln in Fitness-Mitgliedschaftsverträgen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturJakob Hirtenlehnerecolex 2023/517ecolex 2023, 830 Heft 10 v. 17.10.2023

1. Unzulässig ist eine Klausel nach § 6 Abs 1 Z 1 KSchG, wenn ein Mitgliedschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, jedoch erstmals zum Ablauf des ersten Jahres nach Vertragsbeginn gekündigt werden kann. Bei einer Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten liegt eine unangemessen lange Vertragsbindung vor, wenn damit gleichzeitig das Recht zur ao Kündigung ausgeschlossen wird.

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