In den vergangenen Jahren haben Krypto-Assets zunehmende Verbreitung gefunden. Ihre (software-)technischen Besonderheiten und die Grenzenlosigkeit ihrer Übertragung, verbunden mit weitgehender Anonymität, stellen den Unionsgesetzgeber vor Herausforderungen. Mit einer Neufassung der EU-GeldtransferVO sollen die Regeln zur Geldwäscheprävention auf Kryptowerte erstreckt werden.
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