Das - auch rückwirkende - Abweichen vom Grundsatz der einvernehmlichen Urlaubsfestsetzung durch das 2. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/16 war sachlich gerechtfertigt und verfassungsrechtlich unbedenklich.
9 Ob A 149/21h
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Das - auch rückwirkende - Abweichen vom Grundsatz der einvernehmlichen Urlaubsfestsetzung durch das 2. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/16 war sachlich gerechtfertigt und verfassungsrechtlich unbedenklich.
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