1. Sinn der Bestimmungen über die aktorische Kaution ist es, einen inländischen Bekl vor der Gefahr zu schützen, von einem ausländischen Kl, der ihn erfolglos in Anspruch genommen hat, keinen Prozesskostenersatz zu erlangen. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Kostenzuspruchs an den Bekl soll sich dieser aus dem Deckungsfonds exekutiv befriedigen können; eine Prozesskostensicherheit soll damit insgesamt vor missbräuchlicher oder kostenverursachender Rechtsanmaßung durch ausländische Kl schützen.