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Missbräuchliche Verwendung von Zeichen nach dem RKG? Zugleich Besprechung von LVwG Tirol 4. 3. 2021, LVwG-2021/25/0509-1

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtBeitragAufsatzFlorian Schwetzecolex 2022/265ecolex 2022, 383 - 386 Heft 5 v. 9.5.2022

Das Rotkreuzgesetz 2008 (FN ) ist von völkerrechtlichem Einfluss, einem hohen Schutzniveau der Rotkreuzzeichen, einer festen gesetzlichen Verankerung des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) als Organisation und einer - bisher - restriktiven Rsp des VwGH geprägt. Auch wenn der Schutz der Zeichen des Roten Kreuzes weltweit gewährleistet sein sollte, kann nicht jede Darstellung verboten und strafbewährt sein. Das LVwG Tirol hatte zu entscheiden, ob das Zurschaustellen ("Posten") von Referenzen - zB Fotos von an berechtigte Stellen verkauften und mit Rotkreuzzeichen bedruckten Jacken - im Internet eine verbotene missbräuchliche Verwendung der Zeichen des Roten Kreuzes darstellt und hat dies verneint. Im Unterschied zur bisherigen Judikatur, die hauptsächlich zu am "Roten Kreuz" angelehnten Logos erging, wurde eine noch nicht entschiedene Frage beantwortet.

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