Das InvKG unterwirft Investitionen aus Drittstaaten in gewisse österr Unternehmen einem Genehmigungsvorbehalt. Der hierbei maßgebliche Prüfungsmaßstab iSd § 3 Abs 1 InvKG wird vom Gesetzgeber - wenn überhaupt - nur rudimentär definiert. Der vorliegende Beitrag geht damit zusammenhängenden unionsrechtlichen Bedenken nach und zeigt daran anknüpfend legislativen Reformbedarf auf.
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