1. Bei einem mit Einzelrechtsnachfolge verbundenen Ankauf eines vermieteten Büro- und Geschäftsgebäudes kommt es zu einem neuen Miet- und Pachtverhältnis iSd § 28 Abs 38 Z 1 UStG. Die Übergangsregelung zur Steuerpflicht folgt somit bei einem Asset Deal nicht den zivilrechtlichen Anknüpfungen.