Die Rückforderbarkeit von vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildungskosten hängt vom Zeitraum zwischen dem Abschluss der Ausbildung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses ab. Unbeantwortet ist aber die Frage, ob eine Rückforderung auch möglich ist, wenn es zu keiner Beendigung der Ausbildung kommt.
Schlagwörter: