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Kein Glück im Glas

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturDominik Hofmarcherecolex 2022/647ecolex 2022, 994 - 995 Heft 12 v. 13.12.2022

1. Im Widerspruchsverfahren vor der RA des PA kann nur der Einwand der Nichtbenutzung der Widerspruchsmarke erhoben werden; andere Bedenken gegen die Eintragung der Widerspruchsmarke können - allenfalls aufgrund eines Löschungsantrags des AG - nur von der NA des PA aufgegriffen werden. Im Fall eines Löschungsantrags gegen die Widerspruchsmarke kann das Widerspruchsverfahren gem § 29a Abs 4 MarkSchG unterbrochen werden.

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