1. Nach stRsp können vorprozessuale Kosten erst dann selbständig eingeklagt werden, wenn kein Hauptanspruch mehr besteht. Das ist nur dann der Fall, wenn kein Prozess in der Hauptsache mehr eingeleitet werden kann.
1. Nach stRsp können vorprozessuale Kosten erst dann selbständig eingeklagt werden, wenn kein Hauptanspruch mehr besteht. Das ist nur dann der Fall, wenn kein Prozess in der Hauptsache mehr eingeleitet werden kann.