Bei der Finanzierung des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen können sich Probleme mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr und mit § 66a AktG ergeben. Die Praxis ist bestrebt, iS eines die Assets der erworbenen Gesellschaft ("Zielgesellschaft") für den Kredit mithaften zu lassen. Im vorliegenden Beitrag werden gängige Gestaltungsvarianten beleuchtet: (1) Der kreditfinanzierte Erwerb der Anteile erfolgt über eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft ("SPV"); das SPV wird danach mit der Zielgesellschaft verschmolzen. (2) Die Zielgesellschaft nimmt einen Kredit auf und leitet die für die Bezahlung des Erwerbspreises oder für eine Kreditrückzahlung benötigten Mittel - als Dividende oder in einer anderen Weise - an das SPV weiter.