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Kein Handeln im geschäftlichen Verkehr der Republik bei Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Horakecolex 2022/591ecolex 2022, 901 Heft 11 v. 9.11.2022

Die Republik Österreich handelt nicht im geschäftlichen Verkehr, wenn sie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen einem Schulträger eine Liegenschaft unter Marktwert überlässt, auch wenn damit faktisch dessen Wettbewerb gefördert wird.

4 Ob 47/22y

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