Anlass für den Beitrag ist die Umsetzung der RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL) im Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Das VGG ist ua auch auf Verträge anwendbar, in denen der Unternehmer digitale Leistungen bereitstellt und der Verbraucher im Gegenzug personenbezogene Daten hingibt. Wird die Datenverarbeitung dabei auf eine Einwilligung gestützt, ist es für den Verbraucher überaus bedeutsam, welche zivilrechtlichen Folgen eine Verweigerung oder ein Widerruf der Einwilligung hat.