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Rechnungslegungspflicht bei Verletzung von Namensrechten

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Horakecolex 2021/429ecolex 2021, 655 - 656 Heft 7 v. 9.7.2021

Das Rechnungslegungsbegehren ist grundsätzlich unabhängig von der Berechtigung des Leistungsbegehrens zu beurteilen. Die Berechtigung des konkreten Rechnungslegungsbegehrens muss sich aus dem Sachverhalt ableiten lassen.

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