vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilrichter darf zu einer für den Schädiger ungünstigeren Beurteilung als der Strafrichter kommen

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/417ecolex 2021, 641 - 642 Heft 7 v. 9.7.2021

1. Der Zivilrichter kann keine von einem Strafurteil abweichenden Feststellungen über den Nachweis der strafbaren Handlung, ihre Zurechnung und den Kausalzusammenhang zwischen der strafbaren Handlung und ihren Folgen treffen. Es besteht daher jedenfalls insoweit Bindung an das strafgerichtliche Erkenntnis, als davon auszugehen ist, dass die im Strafurteil festgestellte Tat tatsächlich vom Verurteilten begangen wurde und dass dessen tatsächliche Handlungen für den Schadenserfolg kausal waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!