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Begriff "Träger der Straßenbaulast" im Eisenbahnrecht

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2021/387ecolex 2021, 597 Heft 6 v. 15.6.2021

1. Als "Träger der Straßenbaulast" iSd § 48 EisbG ist jener Rechtsträger zu verstehen, dem der (Um-)Bau der durch die Sicherungsentscheidung gem § 49 Abs 2 EisbG betroffenen Straße(n) obliegt, sei es aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung oder in Ermangelung derartiger Verpflichtungen aufgrund des bloßen Umstands, dass er auf seinem Grund einen Verkehr eröffnet bzw geduldet hat.

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