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"Eine Analogie ist schon deshalb abzulehnen, weil gar keine Lücke vorliegt"

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzMax Leitnerecolex 2021/209ecolex 2021, 306 - 307 Heft 4 v. 31.3.2021

Mit erstaunlicher Regelmäßigkeit stößt man im zivilrechtlichen Diskurs als Begründung für die Ablehnung einer Analogie in einem konkreten Streitfall auf den im Titel zitierten Satz. Eine kurze Reflexion über das Wesen des Analogieschlusses und die hinter der Lückenfüllung stehenden Denkakte offenbart, dass es sich dabei um einen argumentativen Zirkelschluss ohne eigene Begründungskraft handelt.

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