Kosmetika, Lebensmittel und Medikamente mit Cannabidiol (CBD) - einem nicht psychoaktiv wirkenden Inhaltsstoff der Hanfpflanze - sind in den vergangenen Jahren zunehmend beliebter geworden. Die Rechtslage idZ ist jedoch weitgehend unklar. Der EuGH hat nunmehr eine wesentliche Rechtsfrage geklärt: CBD ist kein Suchtmittel und fällt unter die Warenverkehrsfreiheit nach Art 34 AEUV. Ferner beurteilte der EuGH ein französisches Vermarktungsverbot für CBD-haltige E-Zigaretten als unionsrechtswidrig. Damit hat der EuGH der rechtssicheren Vermarktung von CBD-Produkten in der EU zumindest teilweise den Weg geebnet.