Jede Partei hat die für sie günstigen Standpunkte zu beweisen. Die Entwicklung eines Verdienstentgangs entgegen dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ist vom Schädiger zu beweisen.
2 Ob 129/19p
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Jede Partei hat die für sie günstigen Standpunkte zu beweisen. Die Entwicklung eines Verdienstentgangs entgegen dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ist vom Schädiger zu beweisen.
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