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Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht bei der Nutzung von Cloud-Diensten Überlegungen zum neuen § 40 Abs 3 RL-BA 2015

Schwerpunkt Anwaltsgeheimnis im digitalen UmfeldBeitragAufsatzSonja Hebenstreitecolex 2021/70ecolex 2021, 92 - 95 Heft 2 v. 10.2.2021

Der Einsatz moderner Technologien, wie etwa die Nutzung von Cloud-Computing-Lösungen, ist - nicht erst seit COVID-19 und pandemiebedingtem Home-Office - auch für Rechtsanwälte alternativlos geworden. Im rechtsanwaltlichen Berufsrecht wurden mit der Änderung der RL-BA 2015 Voraussetzungen für die Nutzung von Anwendungen basierend auf Cloud-Technologie geschaffen, um deren Nutzung für den gesamten Anwaltsstand im Einklang mit der beruflichen Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts zu ermöglichen. Die Bestimmung gestattet auch die Auswahl ausländischer Dienstleister, sofern die anwaltliche Verschwiegenheit dadurch nicht gefährdet wird.

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