Die steuerliche Behandlung von Leistungen aus ausländischen Pensionskassen beim Empfänger hängt maßgebend davon ab, ob die Beiträge vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer geleistet wurden. Bei ausländischen Pensionskassenleistungen, (FN ) ist von entscheidender Bedeutung, ob diese Beitragsleistungen an derartige ausländische Pensionskassen (einschließlich an ausländische Einrichtungen iSd § 5 Z 4 PKG) im Inland oder im Ausland einkommensmindernd berücksichtigt wurden. Die steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen im österr Ertragsteuerrecht hängt ua auch davon ab, ob eine ausländische gesetzliche Verpflichtung zur Beitragsleistung bestanden hat und dementsprechend das Einkommen des Arbeitnehmers vermindert wurde.