Die vorzeitige Kreditrückzahlung durch den Verbraucher (§ 16 Abs 1 VKrG; § 20 Abs 1 HIKrG) soll nunmehr auch zu einer Reduktion der laufzeitunabhängigen Kosten führen.
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Die vorzeitige Kreditrückzahlung durch den Verbraucher (§ 16 Abs 1 VKrG; § 20 Abs 1 HIKrG) soll nunmehr auch zu einer Reduktion der laufzeitunabhängigen Kosten führen.
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