Durch das nunmehr als Ministerialentwurf vorliegende EAG-Paket sollen auch die unionsrechtlich im Clean Energy Package beinhalteten Energiegemeinschaften national eingeführt werden. Diese bauen in hohem Ausmaß auf die bereits geregelten Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen auf. Dennoch ist derzeit noch eine Vielzahl von Fragen, nicht nur in energierechtlicher Hinsicht, offen. Dieser Artikel beschäftigt sich hauptsächlich mit zivil- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten iZm Energiegemeinschaften.