1. Einbringungen, bei denen Vermögen einer Kapitalgesellschaft & Co KG im Rahmen eines Sacheinlagevertrags ohne Gegenleistung auf den Kommanditisten übertragen wird, sind als offene Verstöße gegen das Kapitalerhaltungsgebot zu qualifizieren.
1. Einbringungen, bei denen Vermögen einer Kapitalgesellschaft & Co KG im Rahmen eines Sacheinlagevertrags ohne Gegenleistung auf den Kommanditisten übertragen wird, sind als offene Verstöße gegen das Kapitalerhaltungsgebot zu qualifizieren.