1. Auf den Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind in erster Linie die Vorschriften der RAO und die Bestimmungen des ABGB anzuwenden. Haftungsmaßstab des Rechtsanwalts ist nach § 1299 ABGB derjenige eines Sachverständigen.
1. Auf den Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind in erster Linie die Vorschriften der RAO und die Bestimmungen des ABGB anzuwenden. Haftungsmaßstab des Rechtsanwalts ist nach § 1299 ABGB derjenige eines Sachverständigen.