Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist mit Art 31 Abs 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) und Art 7 ArbeitszeitRL 2003/88/EG eine nationale Vorschrift (§ 10 Abs 2 UrlG) vereinbar, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der AN ohne wichtigen Grund vorzeitig einseitig das Dienstverhältnis beendet ("Austritt")?