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Anspruch auf Rückzahlung zu viel (voraus-)bezahlter Betriebskosten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/297ecolex 2020, 691 - 693 Heft 8 v. 4.8.2020

1. Gem § 1478 Satz 2 ABGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem das Recht "zuerst hätte ausgeübt werden können", seiner Geltendmachung also kein rechtliches Hindernis (insb nicht mangelnde Fälligkeit) entgegensteht und objektiv die Möglichkeit bestand, den Anspruch einzuklagen.

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