1. Nach § 120 Abs 1 JN ist ua das außerordentliche Kontrollrecht eines Kommanditisten gem § 166 Abs 3 UGB im Außerstreitverfahren zu erledigen. Dies gilt nach hRsp auch für vertraglich eingeräumte Kontrollrechte eines Kommanditisten und für Anträge nach § 166 Abs 1 UGB.