Die Erlöse aus dem Verkauf der dem AN - nach Einlösung der ihm von der AG vertraglich eingeräumten Aktienoptionen der Konzernmutter des AG - zugeteilten Aktien sind als Vorteil iSd § 2a AVRAG anzusehen und daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen.
9 Ob A 87/19p