Die Einschränkung des sozialen Lebens durch das COVID-19 Gesetz, BGBl I 2020/12, ist die Antwort auf eine in der Form noch nie da gewesene Herausforderung für das öffentliche Gesundheitswesen. Die andernfalls erwartbare enorme Zahl von anstaltsbedürftigen Personen mit hohem Betreuungsbedarf machte gravierende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit einer großen Zahl von Menschen erforderlich. Es ist nicht verwunderlich, dass dabei in einer Arbeitnehmergesellschaft zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme zu lösen sind.