Die neue Regierung hat sich für das Strafrecht einiges vorgenommen und will auch unpopuläre Themen wie die längst notwendigen Reformen im Straf- und Maßnahmenvollzug aufgreifen. Für das hier interessierende Wirtschaftsstrafrecht sind die zahlreichen Vorhaben zur Strafverfolgung relevant, insb soll die Staatsanwaltschaft besser vor (unsachlicher) Beeinflussung ihrer Arbeit geschützt werden. Im materiellen Strafrecht setzt die Regierung eher auf (weitere) Kriminalisierung. Die verstärkte Bekämpfung der Korruption ist jedenfalls ein Schwerpunkt, aber auch die Prüfung und Evaluierung des Untreuetatbestands - ob dieser verschärft oder eingeschränkt werden soll, wird nicht preisgegeben - verdient eine genauere Analyse.