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Bitcoins im Pfandleihgewerbe

Öffentliches WirtschaftsrechtAufsatzFlorian Dafingerecolex 2020, 241 - 245 Heft 3 v. 4.3.2020

Die Kursschwankungen von Krypto-Assets verdeutlichen, dass ein Risiko mit diesen verbunden ist. Neben dem Wertverlust ergibt sich für jemanden, der Krypto-Assets wie Bitcoins als Pfand für Darlehen akzeptiert, aber ein weiteres Risiko: Er könnte ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft gem § 1 Abs 1 Z 3 BWG erbringen.

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